Historie

Im März 2003 haben die Mitglieder der Initiative die Gründungsplattform unterzeichnet, auf den Berliner Energietagen 2003 wurde das Projekt der Öffentlichkeit vorgestellt.
Seit 2004 ist die Initiative ein Leitprojekt der AGENDA 21 in Berlin.
Von Januar 2006 bis Juni 2007 förderte die Hans-Böckler-Stiftung im Rahmen eines Projektes die Umsetzung der Ziele der Initiative. Dazu wurde an der Forschungsstelle für Umweltpolitik der FU Berlin eine Koordinierungsstelle eingerichtet, um Investoren und Projektinitiatoren in der Region zu beraten, Fachinformationen zu vermitteln und die Zusammenarbeit der Partner der Initiative weiter zu entwickeln.
Dem Projekt der Initiative war ein wissenschaftlicher Beirat mit bundesweiter Besetzung beigestellt. Die Mitglieder des Beirats bleiben auch weiterhin wertvolle Ratgeber, Unterstützer und Netzwerkpartner der Initiative.
Fachbeirat (PDF)

Seit September 2008 wird die Arbeit der Initiative durch eine Finanzierungshilfe des Energiefonds Berlin, finanziert von der E.ON Energie AG, unterstützt.

 

AKTUELL
 >> "Vom 23. bis 25. Mai 2012 finden im Ludwig Erhard Haus Berlin wieder die Berliner Energietage statt:
Die Initative für Klimaschutz und Beschäftigung in Berlin-Brandenburg beteiligt sich mit einer Veranstaltung zum Thema "Qualitätssicherung bei der energetischen Sanierung von Gebäuden und Anlagentechnik" am 25. Mai. Mehr dazu

 >> Förderung von Blockheizkraftwerken:
Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen des Mini-KWK-Programms neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel mit einem einmaligen Investitionszuschuss von bis zu 3.500 €
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 >> Weiterentwicklung der wohnungspolitischen Förderprogramme der KfW 01.01.2012 bzw. 01.04.2012:
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 >> Neues Förderangebot der Investitionsbank Berlin:
Die IBB hat ein neues Förderangebot für Vermieter und Wohnungseigentümer aufgelegt. Es schließt damit die Lücke nach Wegfall des KfW-Programms "Wohnraum Modernisieren" seit 1.1.2012
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 >> Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz:
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist zum 01. Mai 2011 novelliert worden. Seither gilt die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien nicht nur für Neubauten sondern auch für bestehende öffentliche Gebäude.
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